Förderung: Energiewende Wärmepumpe

Förderung: Energiewende Wärmepumpe

 

Wer umstellt wird belohnt!

Wer seine Heizung auf Erneuerbare Energien umstellt, wird vom Staat belohnt. Die Grundlage dafür bildet das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) der Bundesregierung. Ziel ist es, bis 2020 den Anteil regenerativer Wärme auf 14 Prozent zu steigern, bekannt auch als Energiewende Wärmepumpe. Im Jahr 2011 erreichten die Erneuerbaren Energien bereits 10,4 Prozent.

 

Dabei war es noch nie so günstig, Energiesparmaßnahmen durchzuführen. Wärmepumpen nutzen regenerative Umweltwärme und können den Energiebedarf bei der Beheizung und Kühlung von Gebäuden bis zu 65% senken.

 

Energieberater Uwe Alexander dudday

BonnTechHille Energieberater und Förderungsmanager Uwe A. Dudday

„Förderungen sind möglich aus dem Marktanreizprogramm des Bundes, des Landes NRW und verschiedener Städte des Landes. Je nach Region gibt es darüber hinaus Zuschüsse bzw. vergünstigten Wärmepumpenstrom durch lokale Energieversorgungsunternehmen“.

Je nach Auslegung einer Anlage kann auf einzelne oder mehrere Programm zurückgegriffen werden. Somit ergibt sich eine zum Teil massive Förderung, was eine Investitionsentscheidung sehr vereinfacht. Dabei ist eine Förderung für den Neubau möglich – aber auch Maßnahmen an Altbauten werden gefördert.

Wer kann eine Förderung Energiewende Wärmepumpe erhalten?


Prinzipiell jeder, der die Fördervoraussetzungen erfüllt, ganz gleich ob Privatperson, Freiberufler, gemeinnützige Organisation, Kommune oder Unternehmen. Lediglich Großunternehmen müssen den Anreizeffekt der Beihilfe gesondert begründen.

Durch entsprechende Gesamtmaßnahmen und Klassifizierung der Maßnahmen können Sie große Zuschüsse erhalten. Viele der Programme können Sie direkt nutzen, bei anderen ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater erforderlich.

Wir sind spezialisiert für Energieberatung und Fördeungs-Beantragung. Wir arbeiten zudem mit kompetenten Spezialisten zusammen, die wir Ihnen gerne vorstellen.

 

Grundsätzlich gilt seit Jahren: Wer von Profis modernisieren oder renovieren lässt, kann 20 Prozent vom Arbeitslohn im Wert von bis zu 6000 Euro absetzen. Das ergibt den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro. Der Betrag drückt direkt die Steuerschuld.