BGV – Pflichtprüfung

BGV – Pflichtprüfung

 

 

Auch elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen einer Alterung und Abnutzung. Daher muss im Laufe der Zeit mit Mängeln und daraus resultierenden Gefähren gerechnet werden.

Die aktuelle Gesetzgebund des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber und Unternehmer, wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln durhcführen zu lassen. Dies dient zur Erkennung von Sicherheitsmängeln an den in Gebrauch befindlichen Geräten.

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Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot inklusive der vorgeschriebenen Dokumentation und Gerätekennzeichnung. Natürlich gehrt dazu auch die Verwaltung der Prüfergebnisse in einer Dateinbank, die Generierung von Prüfprotokollen und die Verfolgung von Prüfterminen. Gerne übernehmen wir auch das komplette Objektmanagement.

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Mit der regelmässigen Überprüfung Ihrer Geräte sind Sie immer auf der richtigen Seite. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre e-Mail.